Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebot und Preise

Die in2motion zurich GmbH kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das Angebot und die Preise jederzeit ändern. Die Änderungen werden den Kundinnen und Kunden schriftlich oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, sofern die Kundin oder der Kunde nicht innert 30 Tagen ab Mitteilung der Änderung mit eingeschriebenem Brief kündigt.

2. Anmeldung

Die Anmeldung, schriftlich, mündlich oder online gilt als verbindlich. Bei Nichterscheinen werden die gesamten Kursgebühren verrechnet.

3. Verhinderung/Absagen

Absagen bei Verhinderungen können schriftlich, mündlich oder online erfolgen.

  • Lektionen: Bei Verhinderung durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Gründe müssen gebuchte Lektionen durch die Kundin oder den Kunden spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, ansonsten ist der volle Betrag geschuldet.
  • Workshops: Bei Verhinderung durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Gründe müssen gebuchte Workshops durch die Kundin oder den Kunden spätestens sechs Wochen im Voraus abgesagt werden. Bei Absagen vier bis sechs Wochen vor dem Termin sind 50% der Kursgebühr(en) geschuldet und es wird eine Administrationsgebühr von CHF 50.00 erhoben. Erfolgt die Absage später als vier Wochen vor dem Termin sind 100% der Kursgebühr(en) geschuldet.

4. Tarifgültigkeit & Rückvergütung

  • Einzellektionen sind ab dem Kaufdatum 1 Monat gültig.
  • 5er Abonnements sind ab dem Datum des ersten Besuchs 2 Monate gültig.
  • 10er Abonnements sind ab dem Datum des ersten Besuchs 3 Monate gültig.

Erworbene Einzellektionen und Abonnements sind persönlich und nicht übertragbar. Ausgenommen davon sind Gutscheine. Bezahlte, aber nicht oder nur teilweise benutzte Lektionen verfallen nach ihrer Gültigkeitsdauer. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft können laufende Abonnements um die Dauer der Abwesenheit unterbrochen werden. Die Krankheit/Unfall/Schwangerschaft muss umgehend schriftlich mitgeteilt werden. In jedem Fall ist ein ärztliches Zeugnis einzureichen.

5. Gruppenlektionen

  • Semi-Privates: Falls bei einem gebuchten Semi-Private nur eine Anmeldung vorhanden ist, wird die betreffende Kundin oder der Kunde rechtzeitig informiert. Falls der oder die angemeldete Kundin oder Kunde die Lektion trotzdem absolvieren möchte, gilt der Ansatz für ein Einzeltraining, ansonsten wird die Lektion annulliert.
  • Klassen: Die Mindestanzahl der Teilnehmer für Exclusive Mat Classes beträgt drei. Sind weniger als drei Teilnehmer angemeldet, behält sich in2motion zurich GmbH vor, die Klasse zu annullieren.

6. Zahlungskonditionen

  • Einzellektionen sind bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin zu bezahlen.
  • Abonnements sind am 1. Tag des neuen Abonnements zur Zahlung fällig.

Die Kundin oder der Kunde gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn die Zahlung nicht wie vereinbart geleistet wird. Bei Zahlungsverzug von mehr als einem Monat oder Missachtung der Vertragsbedingungen wird die Gesamtsumme des Vertrages zur Zahlung fällig. Sämtliche Auslagen, welche im Zusammenhang mit dem Einzug von überfälligen Forderungen entstehen, gehen zu Lasten der Kundin oder des Kunden.

7. Haftung

Soweit gesetzlich zulässig, schliesst in2motion zurich GmbH für sich sowie für sein Personal jede Haftung aus. Für Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen der Kundinnen und Kunden übernimmt in2motion zurich GmbH keine Haftung. Alle Trainer verfügen über eine Berufshaftpflichtversicherung.

8. Nutzung

Die in2motion zurich GmbH stellt seinen Kundinnen und Kunden die Einrichtungen des Pilates Studios während des jeweiligen Kurses zur Verfügung. Die Benützung erfolgt auf eigenes Risiko und beschränkt sich auf die Dauer des Kurses. Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, sämtliche ihm respektive ihr zur Verfügung gestellten Einrichtungen, insbesondere Pilates Geräte und Hilfsmittel, sachgemäss und sorgfältig zu benutzen. Durch das Nichtbenutzen einzelner Einrichtungen ist keine Rückforderung des Kursgeldes möglich. Im Falle von betriebsbedingten Schliessungen des Studios sowie Ausfällen von bis zu zwei Wochen, die nicht der Verantwortung der in2motion zurich GmbH unterliegen (höhere Gewalt), hat die Kundin oder der Kunde kein Anspruch auf Schadenersatz. Dauert die Schliessung länger als zwei Wochen, so verlängert sich das Abonnement automatisch um die Schliessungszeit, welche die zwei Wochen überschreitet.

9. Datenschutz

Alle für die Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten werden unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen gespeichert. Es ist selbstverständlich für uns, dass wir Ihre Daten vertraulich behandeln. Wir verpflichten uns, Ihre Daten in keiner Weise an unberechtigte Dritte weiterzugeben und sie vor jedem unberechtigten Zugriff zu schützen. Wenn Sie durch Newsletter per Email informiert werden möchten, wird Ihre Email-Adresse zu diesem Zweck gespeichert. Dieser Newsletter ist kostenlos und kann jederzeit wieder abbestellt werden.

10. Gesundheitsstatus

Die Kundin oder der Kunde bestätigt, ausreichende mentale und physische Gesundheit, um am Training teilzunehmen.

11. Anwendbares Recht

Es gilt schweizerisches Recht.